Akupunkturausbildungen in Berlin

Claudia Kuhly

Akupunktur- und Ausbildungen rund um den Heilpraktiker

FVDH Verbandsnachrichten

Neuigkeiten vom FVDH

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Heilpraktiker-Anwärter,

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen über die Änderungen und Neuerungen im Heilpraktikerwesen. Als Landesleitung Berlin des FVDH ist es mir ein Anliegen Sie in allen Fragen um den Heilpraktiker zu unterstützen und zu begleiten.

Ich bemühe mich diese Seite aktuell zu halten. Sollten Sie zu einem Thema Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Notfallseminar bei Uwe Grell

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im September 2018 habe ich an dem Notfallseminar bei Uwe Grell in Kalkar teilgenommen. Diese Ausbildung ist von FVDH zertifiziert.

Auch wenn man immer denkt, dass man „fit“ und gerüstet für den Notfall ist – es ist ein Trugschluss. Da – glücklicherweise – die Praxis im Notfall fehlt, ist erforderlich sein Wissen aufzufrischen.

Zudem sind wir gesetztlich verpflichtet alle 2 Jahre die Notfallausbildung zu erneuern. Im Fall des Falles kann ein Nachweis über regelmäßige Fortbildung das Zünglein an der Waage sein!

Präsidiums – und Mitgliedsversammlung 2018

Am 10.11.2018 hat der Freie Verband Deutscher Heilpraktiker zur Präsidiums – und Mitgliedsversammlung in Münster eingeladen.

Bei der Versammlung wurden über die aktuellen Änderungen im Heilpraktiker-Wesen und über den Umgang damit gesprochen.

Im Überblick:

  • Änderung des Bluttransfusionsgesetzes:

Nach dem Karlsruher Urteil herrscht viel Unsicherheit und Verwirrung ob wir Heilpraktiker noch Eigenblutinjektionen durchführen dürfen. Laut Urteil muss, um die Eigenbluttherapie anwenden zu können, eine Schulung zur Blutaufbereitung vorliegen. Dies betrifft in erster Linie die Ozon-Sauerstofftherapie und die HOT.

Noch ist die homöopathische Eigenbluttherapie erlaubt. In manchen Bundesländern werden Kollegen von den zuständigen Gesundheitsämtern angeschrieben und müssen einen Fragebogen ausfüllen. Bevor ihr den Fragebogen ausgefüllt an das Gesundheitsamt zurückschickt, bitte sprecht mit eurem Verband die Vorgehensweise ab.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation in der Krankenakte. Das Gesundheitsamt hat, trotz DSGVO, als Aufsichtsbehörde das Recht in die Krankenakten einzusehen.

Aus rechtlichen Gründen MÜSSEN alle Fachausbildungen zertifiziert (HP- Verband oder vom entsprechenden Fachverband) sein. Alle Fachausbildungen müssen einen Ausbildungskatalog vorweisen und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Mittlerweile übernehmen die Haftpflichtversicherungen nur noch Schadensfälle, die diese Kriterien erfüllen und im Fall des Falles wird – auch bei sachgerechter Behandlung – gegen den Heilpraktiker geurteilt.

  • Notfallausbildung

Die Notfallausbildung ist Pflicht für Therapeuten/Heilpraktiker die invasiv arbeiten. Achtung: die Akupunktur gehört auch zu den invasiven Tätigkeiten.

  • Hygiene

In Hessen und in München werden bereits Hygiene-Fachfortbildungen gefordert. Auch hier gibt es Unstimmigkeiten. Während München eine 8 stündige Fortbildung fordert, will Hessen eine 40 stündige Ausbildung. Auf Nachfragen des Verbandes konnte man in den zuständigen Gesundheitsämtern jedoch keinerlei Auskunft darüber geben, welche Ausbildungsinhalte hier gefordert werden und wer eine anerkannte Hygienefortbildung durchführen kann.

Neuerungen zu Bluttransfusionsgesetz

Die Neuregelung des Bluttransfusionsgesetz betrifft in erster Linie alle Kolleginnen und Kollegen, die Eigenbluttherapien, HOT oder ähnliche Therapien anbieten.

Alle wichtigen Neuerungen findet ihr hier

Und an dieser Stelle für alle Kolleginnen und Kollegen, die keinem Verband angehören:

Tretet in die Verbände ein. Euer Mitgliedsbeitrag hilft unseren Berufstand und unsere Therapien zu erhalten!

Offener Brief zum Heilpraktiker-Recht Deutschland

Zur aktuellen Diskussion um das Berufsbild des Heilpraktikers haben die  Berufsverbände FH und FVDH in einem offenen Brief Stellung zum “Münsteraner Memorandum “genommen.

Offener Brief zum Heilpraktiker-Recht in Deutschland

Einleitung:

Wir stehen fassungslos vor Medienberichten, die unsere Arbeit in völlig verzerrter bis unwahrer Weise darstellen und oftmals von Unkenntnis des Heilpraktikerrechts geprägt sind.

Seit 1 1/2 Jahren werden ausschließlich immer wieder die gleichen zwei Einzel- und Problemfälle zum Anlass genommen, unsere gesamte Arbeit zu diskreditieren.Wann hat es so etwas in der neueren deutschen Geschichte schon einmal gegeben?

Der Beruf des Heilpraktikers steht seit fast 70 Jahren fest auf 10 Säulen:

  1. Heilpraktiker: 1939 verboten – In der jungen Bundesrepublik wieder zugelassen

1939 wurden die Ausbildung und Neuzulassungen der Heilpraktiker im sog. Heilpraktikergesetz von 1939 verboten. Erst in den fünfziger Jahren wurden diese Abschaffungs-Regelungen von höchstrichterlicher Seite als nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar aufgehoben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.1957 (I C 194.54 – BVerwGE 4, 251 ff.) transformierte das nationalsozialistische Heilpraktiker-Aussterbegesetz in ein Heilpraktiker-Zulassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht

Durch eine Vielzahl von Länderverordnungen und vielen höchstrichterlichen Regeln ist der Beruf der Heilpraktiker auf der Grundlage des zuletzt 2016 reformierten Heilpraktikergesetzes eingebunden in eine nachprüfbare, geregelte und moderne auf Patientenschutz ausgerichtete Rechtsprechung. Nach dem Urteil des BGH vom 29. Januar 1991 (VI ZR 206/90 –, BGHZ 113, 297 ff.) gelten für Heilpraktiker grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für einen Arzt für Allgemeinmedizin. Weitere für Heilpraktiker rechtlich bindende Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem Infektionsschutzgesetz, dem Heilmittelwerberecht und dem Patientenrechtegesetz. Aus der Rechtsprechung folgen Vorgaben hinsichtlich der Patientendokumentation und der Haftung (Berufshaftpflicht).

  1. Heilpraktiker erhalten eine Zulassung von den kommunalen Gesundheitsbehörden

Heilpraktiker unterwerfen sich einer amtlichen Gefahrenabwehrüberprüfung. Diese Überprüfung findet auf der Grundlage von Überprüfungs-Leitlinien sowie -Verordnungen des Bundes und der Länder unter dem Dach der kommunalen Gesundheitsbehörden statt (z.B. Richtlinien des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 18.5.1999 – III B 2 – 0401.2 – MBl. NRW 1999, S. 812, geändert durch RdErl. v. 13.01.2005, MBl. NRW 2005, S. 155; DVO-Norm, RL, § 2 Absatz 1 lit. i DVO-HeilprG).

  1. Heilpraktiker verfügen über eine Ausbildung

Bis heute hat es der Gesetzgeber für genügend erachtet, dass sich Heilpraktiker in privaten Heilpraktikerschulen über im Schnitt 2 Jahre ausbilden. Erlernt wird der Wissensstoff, den Arztstudenten haben müssen, wenn Sie ihre Klinikumzeit beginnen. Diese jungen Ärzte sind dann ca. 25-28 Jahre alt. Das Mindestalter für Heilpraktiker beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a) DVOHeilprG). Die Heilpraktiker haben sich über die Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, dass den modernen Anforderungen an den Beruf Rechnung trägt.

  1. Aus- und Fortbildung: Heilpraktiker lernen Injektionstechniken und werden darin geprüft

Injektionstechniken sind Bestandteil einer jeden Heilpraktikerausbildung und gehören auch zum Kanon jeder Heilpraktiker-Überprüfung. Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapie-Methoden der Erfahrungsheilkunde werden von Schulen, Akademien und Heilpraktiker-Berufsverbänden nach nachprüfbaren Qualitätskriterien gelehrt, geprüft und von qualifizierten Lehrbeauftragten supervidiert.

  1. Medikamente mit starken Nebenwirkungen unterliegen der ärztlichen Verschreibungspflicht

Heilpraktiker arbeiten bzw. verschreiben nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen. Nicht unter Verschreibungspflicht liegende aber gefährliche Stoffe sind für Heilpraktiker nicht erhältlich und/oder unterliegen den auch für Heilpraktiker verbindlichen Regeln des Arzneimittelgesetzes (§ 48 AMG).

  1. Patienten der Heilpraktiker sind in ärztlicher Behandlung

Patienten, die zu uns kommen, waren in aller Regel bereits bei ihrem Arzt oder im Krankenhaus. Sie kommen zu uns, weil ihnen nicht ausreichend geholfen werden konnte. Wir stehen ihnen dann mit unseren Möglichkeiten der alternativen und Naturheilkunde zur Seite. Eine Weiter-Verweisung an einen Arzt ist für uns selbstverständlich, wenn wir eine solche Notwendigkeit feststellen. Wir kennen unsere Grenzen. (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2010 – 8 ME 181/10, VG Bremen, Urteil vom 26. September 2013 – 5 K 909/12).

  1. Alternative Heilkunde ist erprobte Erfahrungs-Heilkunde

Akupunktur oder Homöopathie sind seit hunderten bis tausenden von Jahren erprobt. Heilpraktiker sind darauf ausgebildet, ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und zu erkennen. 12 Millionen Patientenfälle pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Unsere Patientinnen und Patienten haben sich praktisch und immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Heilpraktiker sorgen dafür, dass die traditionellen Heilverfahren bis heute erhalten geblieben sind.

  1. Heilpraktiker oder illegale Hinterzimmer-Behandlung

Der Patient muss das Recht behalten, für sich ergänzende Alternativen zu finden (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Eine drastische Einschränkung oder Abschaffung der Heilpraktiker würde den Patientenschutz abschaffen, eine Abwanderung in Grau- und illegale Bereiche wäre die Folge. Heute hat der die Bürger schützende Staat eine Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeit. Danach nicht mehr.

  1. Ist eine faire Behandlung unseres Berufes zu viel verlangt?

Wir stellen fest, dass in einer Vielzahl von Stellungnahmen und Kommentaren von Medien, Medizinrechtlern und Ärztekammern bis hin zu politischen Entscheidungsträgern das Heilpraktiker-Berufsrecht nicht bekannt ist oder nicht angeschaut wird. Wir stellen aus diesem Grund unser Gutachten zum Heilpraktikerrecht allen Interessierten zur Verfügung. Jede einzelne Reform-Maßnahme muss dahingehend überprüft werden, ob eine Veränderung notwendig ist. Veränderungen dürfen ausschließlich dem Patienten dienen und niemand anderem. Wir wünschen uns, dass unsere eigenen Anstrengungen für die Aus- und Weiterbildung und die Ethik dieses Berufes wahrgenommen und in Reform-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu erklären wir unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Mitarbeit.

 

Düsseldorf / Münster, im Herbst 2017

Dieter Siewertsen, Heilpraktiker                    Siegfried Schierstedt / Matthias Mertler, Heilpraktiker

Vorsitzender Freie Heilpraktiker e.V.             Vorstand Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.

 

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